Lokführer verhindert Kollision in letzter Sekunde: Veraltete Technik als Ursache – Massive Kritik an Deutscher Bahn
ein w7 MeFo-Unternehmen
Der Ministerrat von Bosien und Herzegowina hat entschieden, dass die Einreise für EU Bürger, Schweiz und einige andere europäische Länder ab 16. Juli 2020 möglich ist.
Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines Negativ-Covid-19-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Für Transitreisende ist keine Vorlage eines negativen COVID-19-PCR Tests erforderlich.
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina und in der Republika Srpska ist ein Abstand von mindestens 2 m zu Personen einzuhalten, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt auch in der Öffentlichkeit Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet.
Wir bitten zu beachten, dass die Einreise von Bürgern aus Bosnien und Herzegowina (BiH) in die EU nach wie vor nicht gestattet ist und die Reisewarnung für BiH bis Ende August gilt.
Bisher liegen uns keine offiziellen Infos darüber vor, ob EU Bürger nach Rückkehr aus BiH problemlos wieder in die EU einreisen können, oder unter Umständen in eine 14 tägige Quarantäne müssen.
Stand 15. Juli 2020
Sachstand am 16. Juli; Änderungen jederzeit möglich
1. Die Deutsche Botschaft in Sarajevo meldet:
„Seit dem 16. Juli 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, und Staatsangehörige aus Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein wieder gestattet unter der Voraussetzung, dass bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden sein darf…….“
Mögliches Problem: Sie müssen sich selber über Ihren Hausarzt bzw. Ihr Gesundheitsamt um einen entsprechenden Test bemühen, der nachweislich (also schriftlich belegt) zum Zeitpunkt der Einreise nach Bosnien-Herzegowina maximal 48 Stunden alt sein darf. Das mag im Einzelfall schwierig werden.
2. Bosnien Herzegowina gehört zu den Ländern (Risikogebieten), für die das Auswärtige Amt vorerst bis zum 31. August aufgrund des Corona/Covid-19-Virus eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Die bedeutet nicht, das Reisen dorthin generell verboten sind, sie erfolgen jedoch insoweit „auf eigene Gefahr“ dass z.B. bei Erkrankung oder Unfall während der Reise eine Krankenversicherung bzw. Reiseversicherung womöglich keine Haftung bzw. Kostenerstattung übernehmen wird.
3. Bei der Rückkehr aus Bosnien-Herzegowina, also bei der „Einreise aus einem Risikogebiet„ wird jeder an der deutschen Grenze (also auch am Flughafen) durch die Grenzpolizei schriftlich darauf hingewiesen. dass er verpflichtet ist, sich „unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in seine eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort aufzuhalten (sog. Absonderung).
Außerdem sind die „Rückkehrer“ verpflichtet unverzüglich die für ihren Wohnsitz/Aufenthaltsort in Deutschland zuständige Behörde (Gesundheitsamt) zu kontaktieren und auf die Einreise hinzuweisen. Details siehe hier>>>
„ohne Gewähr“ erstellt von Alfred Heck, Medjugorjekreis Köln