*** JUGENDFESTIVAL 2020 findet statt ***

Pater Marinko Šakota bestätigte, dass das Jugendgebetstreffen „Mladifest“ vom 1. bis 6. August 2020 stattfindet!

Das 31. internationale Jugendgebetstreffen „Mladifest“ findet vom 1. bis 6. August 2020 in Medjugorje statt. Das Thema des diesjährigen Treffens lautet „Kommt und seht“ (Joh 1,39).

Zur Zeit der Covid 19 Virus-Pandemie wurden alle Programme der internationalen Exerzitien, auch das diesjährige Jugendgebetstreffen „Mladifest“, in Frage gestellt. Gott sei Dank, dass die aktuelle Situation es uns nun ermöglicht, das diesjährige 31. Mladifest in etwas bescheidenerem Umfang zu organisieren.
Der überwiegende Teil des diesjährigen Programms ist auf elektronische Netzwerke übergegangen, in dem unsere Programme von einer großen Anzahl der Gläubigen aus der ganzen Welt verfolgt werden können. Es ist also möglich, das diesjährige Mladifest komplett durch die Medien zu verfolgen, und auf diese Art und Weise in Verbindung mit all jenen zu bleiben, die leider nicht in Medjugorje anwesend sein können. Abhängig von der epidemiologischen Situation wird das Kommen der Jugendlichen nach den Anweisungen der zuständigen Institutionen organisiert.

Im gleichen Geiste verbunden, wachsen wir in der Schule der Muttergottes. Freuen wir uns, dass wir auch in diesem Jahr in Medjugorje in Gedanken und im Herzen verbunden sein werden.

Das detaillierte Programm des diesjährigen Mladifestes werden wir bald bekannt geben.
 
Pater Marinko Šakota, Ortspfarrer
Pfarrei des hl. Apostels Jakobus Medjugorje

Quelle: medjugorje.hr

 

!!!ACHTUNG: Derzeit besteht bis zum 31. August 2020 eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für touristische Reisen nach Bosnien/ Herzegowina.

Auch in Bosnien/ Herzegowina gilt Mundschutzpflicht in allen geschlossenen Räumen; darunter in Flughäfen, Restaurants, Kirchenräumen etc. Dies gilt nicht auf dem Platz am Außenaltar in Medjugorje, insofern die Abstandsregelungen eingehalten werden können.

SCR-Ex-Geschäftsführer Ralph Bader siegt vor Gericht

Die Weste von Ex-SCR-Geschäftsführer Ralph Bader ist fast wieder weiß. Zwar stellte das Arbeitsgericht Weilheim fest, dass seine fristlose Kündigung 2017 rechtens war. Bevor es zu einer Verhandlung in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht kam, einigte sich der SC Riessersee mit Bader auf eine Aufhebungsvereinbarung. Gegen Udo Weisenburger erstritt er für Beratungsdienste, die in einem Vertrag fixiert waren, mehrere zehntausend Euro.
1 12 13 14 15 16 39