Grenzwertige Pläne und Schonzeitverkürzungen beim Rotwild
In drei Fällen hat „Wildes Bayern“ gegen Bescheide des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen auf Schonzeitverkürzung beim Rotwild geklagt – in zwei Fällen führte das zum sofortigen Stopp der Abschussbewilligungen. Besonders fassungslos ist man im Verein aber über den Vorstoß des staatlichen Forstbetriebs Oberammergau, so genannte „übergangene Stücke“ bei den „nicht führende Alttieren“ bereits ab Anfang Mai und nicht erst ab August abschießen zu wollen. Ein riskantes Vorhaben, das unter Umständen grausam enden kann.

