Inzidenz-Streit: Murnaus Sonderweg

Die Auswüchse der Bürokratie sind manchmal unbegreiflich. Bestes Beispiel: die jüngste Verwirrung um die Corona-Lockerungen im Landkreis. Besonders groß war die Irritation in Murnau: Dort setzten einige Einzelhändler eigenmächtig die Regeln außer Kraft – anscheinend ohne böse Absicht. Denn es kursierte ein Ministerialblatt mit einer Fehlinformation.

Landkreis GAP weiterhin unter Inzidenz 100 – Lockerungen gelten ab Mittwoch

Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen gelten ab dem 28. April die Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz unter 100. Danach ist Terminshopping („Click & Meet“) ohne Corona-Test, aber mit vorheriger Terminvereinbarung bei einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche möglich. Im privaten Bereich dürfen sich im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Angehörigen eines Hausstands mit insgesamt fünf Personen eines weiteren Hausstands treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Nach gleicher Vorgabe ist auch kontaktfreier Sport erlaubt sowie kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. Ebenso können Museen und Ausstellungen für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Für den Museums- bzw. Ausstellungsbesuch gelten der Mindestabstand von 1,5 m sowie die FFP2-Maskenpflicht. Aufgehoben ist zudem die Ausgangssperre zwischen 22.00 bis 5.00 Uhr.
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