Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen gelten ab dem 28. April die Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz unter 100. Danach ist Terminshopping („Click & Meet“) ohne Corona-Test, aber mit vorheriger Terminvereinbarung bei einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche möglich. Im privaten Bereich dürfen sich im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Angehörigen eines Hausstands mit insgesamt fünf Personen eines weiteren Hausstands treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Nach gleicher Vorgabe ist auch kontaktfreier Sport erlaubt sowie kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. Ebenso können Museen und Ausstellungen für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Für den Museums- bzw. Ausstellungsbesuch gelten der Mindestabstand von 1,5 m sowie die FFP2-Maskenpflicht. Aufgehoben ist zudem die Ausgangssperre zwischen 22.00 bis 5.00 Uhr.