Corona-Schnelltests sind über den Restmüll zu entsorgen

Seit 1. Mai sind die Inzidenzwerte im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wieder unter die 100er Marke gefallen und liegen Stand 4. Mai bei 93,9.
Vielfach taucht die Frage auf, wie man die Corona-Schnelltests sicher entsorgt. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen macht darauf aufmerksam, dass nach Empfehlungen des RKI Schnelltests, die in privaten Haushalten, Betrieben und Institutionen anfallen, über die Restmülltonne zu entsorgen sind. Auf keinen Fall dürfen diese über die Papier-, Gelbe- oder Biotonne entsorgt werden. Die benutzten Schnelltests sollten am besten in einem reißfesten, dichten Folienbeutel in die Restmülltonne gegeben werden. Im Entsorgungsbereich des Landkreises Garmisch-Partenkirchen wird der eingesammelte Restmüll direkt einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt. Bei Fragen steht die Abfallberatung unter 08821 / 751-376 oder -363 gerne zur Verfügung.
Die Regelung für sinkende oder steigende Inzidenzwerte beinhaltet folgendes Vorgehen: Sinkt der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bzw. steigt er an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter bzw. über die Grenze von 50, 100 oder 150, gelten die Regelungen der jeweiligen Stufe ab dem übernächsten Tag. Die Landratsämter machen diese Änderungen jeweils bekannt (www.lra-gap.de)
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