So soll die neue Krankenhaus-Ampel funktionieren

Das bayerische Kabinett schlägt einen Kurswechsel ein: Die 7-Tages-Inzidenz wird von der Krankenhaus-Ampel abgelöst. Die fortgeschrittene Impfkampagne erlaube es, mit diesen neuen Leitindikatoren vor allem die Belastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems in den Blick zu nehmen. Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Stufe Rot greift, sobald mehr als 600 Patienten mit COVID-19 auf den bayerischen Intensivstationen liegen. Bei Stufe Gelb kann die bayerische Regierung Maßnahmen, wie Kontaktbeschränkungen oder Obergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen sowie FFP2-Maskenpflicht und PCR-Test als Standard, beschließen. Sobald Stufe Rot erreicht ist, können weiterführende Einschränkungen verfügt werden. Die 7-Tage-Inzidenz bleibt einzig allein als Richtwert für die 3G-Regel relevant. Bei einer Inzidenz ab 35 wird damit der Zutritt zu fast allen Indoor-Bereichen (Sportstudio, Museum, Friseur, Gastronomie, Schwimmbäder usw.) geregelt.

So soll die neue Krankenhaus-Ampel funktionieren

Das bayerische Kabinett schlägt einen Kurswechsel ein: Die 7-Tages-Inzidenz wird von der Krankenhaus-Ampel abgelöst. Die fortgeschrittene Impfkampagne erlaube es, mit diesen neuen Leitindikatoren vor allem die Belastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems in den Blick zu nehmen. Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Stufe Rot greift, sobald mehr als 600 Patienten mit COVID-19 auf den bayerischen Intensivstationen liegen. Bei Stufe Gelb kann die bayerische Regierung Maßnahmen, wie Kontaktbeschränkungen oder Obergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen sowie FFP2-Maskenpflicht und PCR-Test als Standard, beschließen. Sobald Stufe Rot erreicht ist, können weiterführende Einschränkungen verfügt werden. Die 7-Tage-Inzidenz bleibt einzig allein als Richtwert für die 3G-Regel relevant. Bei einer Inzidenz ab 35 wird damit der Zutritt zu fast allen Indoor-Bereichen (Sportstudio, Museum, Friseur, Gastronomie, Schwimmbäder usw.) geregelt.

Themenwoche unter dem Motto: „Wenn der Berg ruft – Forum Berge und Religion“

GAP – Das Kath. Kreisbildungswerk Garmisch-Partenkirchen und die Evangelische Kirchengemeinde Garmisch-Partenkirchen veranstalten vom 12.-19. September 2021 eine Themenwoche unter dem Motto Wenn der Berg ruft – Forum Berge und Religion“. Bekanntlich ist das Werdenfelser Land als Teil der Alpenregion ein paradiesischer Fleck auf dieser Erde. Tausende Menschen wissen dies zu schätzen. Nicht nur jene, die hier leben und arbeiten, sondern auch die vielen Skifahrer, Bergsteiger, Kletterer, Mountainbiker und Wanderer, die nach Garmisch-Partenkirchen und Umgebung kommen, um hier die Natur zu genießen, Bergsport zu treiben, sich zu entspannen und zu erholen.

Themenwoche unter dem Motto: „Wenn der Berg ruft – Forum Berge und Religion“

GAP – Das Kath. Kreisbildungswerk Garmisch-Partenkirchen und die Evangelische Kirchengemeinde Garmisch-Partenkirchen veranstalten vom 12.-19. September 2021 eine Themenwoche unter dem Motto Wenn der Berg ruft – Forum Berge und Religion“. Bekanntlich ist das Werdenfelser Land als Teil der Alpenregion ein paradiesischer Fleck auf dieser Erde. Tausende Menschen wissen dies zu schätzen. Nicht nur jene, die hier leben und arbeiten, sondern auch die vielen Skifahrer, Bergsteiger, Kletterer, Mountainbiker und Wanderer, die nach Garmisch-Partenkirchen und Umgebung kommen, um hier die Natur zu genießen, Bergsport zu treiben, sich zu entspannen und zu erholen.

Betrunken mit dem Fahrrad in Garmisch-Partenkirchen unterwegs

GAP – Am 01. September, gegen 01.00 Uhr, bemerkte eine Streife der Polizei Garmisch-Partenkirchen einen Mann mit seinem Fahrrad am Rathausplatz. Der Mann war sichtlich alkoholisiert und wollte gerade mit seinem Fahrrad losfahren. Die Streife sprach den Herren an und wies ihn darauf hin, dass er aufgrund seiner Alkoholisierung besser nicht mit dem Fahrrad fahren, sondern lieber laufen solle. Diesen gut gemeinten Ratschlag ignorierte der 71-Jährige jedoch und konnte kurz darauf in Schlangenlinien auf dem Gehweg fahrend angetroffen werden. Ein Alkoholtest vor Ort erbrachte einen Wert im Bereich einer Straftat der Trunkenheit im Verkehr. Ob das Fahrrad dem Mann überhaupt gehört muss noch abgeklärt werden. Bei der Durchsuchung wurden zudem auch noch andere Gegenstände aufgefunden die nachweislich nicht dem Mann gehören und zuvor unterschlagen worden sind. Auf dem Weg zur Blutentnahme beleidigte er noch die eingesetzten Beamten und schrie u.a. „Sieg Heil“. Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes, der momentan keinen festen Wohnsitz hat, konnte dann zusätzlich noch ein offener Haftbefehl festgestellt werden der gleich vollstreckt wurde.  kb
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