»Werdenfelser Weihnacht«

Landkreis – Initiator Andreas M. Bräu und Mit-Regisseurin Chiara Naussauer-Boitos haben sich entschlossen, die „Werdenfelser Weihnacht“ aus dem Jahr 2020 noch einmal online zu stellen und den Menschen auch 2021 zugänglich zu machen. Die vom Markt Garmisch-Partenkirchen geförderte Onlineveranstaltung ist damit wieder zu sehen und zu genießen.

»Werdenfelser Weihnacht«

Landkreis – Initiator Andreas M. Bräu und Mit-Regisseurin Chiara Naussauer-Boitos haben sich entschlossen, die „Werdenfelser Weihnacht“ aus dem Jahr 2020 noch einmal online zu stellen und den Menschen auch 2021 zugänglich zu machen. Die vom Markt Garmisch-Partenkirchen geförderte Onlineveranstaltung ist damit wieder zu sehen und zu genießen.

»Werdenfelser Weihnacht«

Landkreis – Initiator Andreas M. Bräu und Mit-Regisseurin Chiara Naussauer-Boitos haben sich entschlossen, die „Werdenfelser Weihnacht“ aus dem Jahr 2020 noch einmal online zu stellen und den Menschen auch 2021 zugänglich zu machen. Die vom Markt Garmisch-Partenkirchen geförderte Onlineveranstaltung ist damit wieder zu sehen und zu genießen.

Kontrolle in Oberau: Schleierfahnder landen bei Mann mit Haftbefehl Treffer

Oberau – Ein Pkw voll mit Arbeit erwartete Schleierfahnder aus Murnau am Montag, den 29. November, gegen 13:32 Uhr, als ein Fahrzeug mit bulgarischem Kennzeichen auf der Ettaler Straße in Oberau kontrolliert wurde. Zunächst stellte sich heraus, dass der Fahrer, ein 57-jähriger serbischer Staatsangehöriger, aufgrund fehlender persönlicher Eignung, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Versagung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis wurde ihm bereits 2011 durch die Stadt Nürnberg ausgesprochen. Es wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Als auch die Personalien des 39-jährigen serbischen Beifahrers überprüft wurden, konnte festgestellt werden, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München vorliegt. Vorausgegangen war ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz. Die Strafe in Höhe von 30,- Euro wurde nicht bezahlt, weshalb ein Haftbefehl erlassen wurde. Der Mann hatte die Wahl: 1 Tag Erzwingungshaft oder die Geldbuße bezahlen. Eine Entscheidung war schnell getroffen. Der Mann beglich die Geldbuße, sowie die Kosten des Verfahrens und durfte auf freiem Fuß bleiben. kb

Kontrolle in Oberau: Schleierfahnder landen bei Mann mit Haftbefehl Treffer

Oberau – Ein Pkw voll mit Arbeit erwartete Schleierfahnder aus Murnau am Montag, den 29. November, gegen 13:32 Uhr, als ein Fahrzeug mit bulgarischem Kennzeichen auf der Ettaler Straße in Oberau kontrolliert wurde. Zunächst stellte sich heraus, dass der Fahrer, ein 57-jähriger serbischer Staatsangehöriger, aufgrund fehlender persönlicher Eignung, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Versagung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis wurde ihm bereits 2011 durch die Stadt Nürnberg ausgesprochen. Es wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Als auch die Personalien des 39-jährigen serbischen Beifahrers überprüft wurden, konnte festgestellt werden, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München vorliegt. Vorausgegangen war ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz. Die Strafe in Höhe von 30,- Euro wurde nicht bezahlt, weshalb ein Haftbefehl erlassen wurde. Der Mann hatte die Wahl: 1 Tag Erzwingungshaft oder die Geldbuße bezahlen. Eine Entscheidung war schnell getroffen. Der Mann beglich die Geldbuße, sowie die Kosten des Verfahrens und durfte auf freiem Fuß bleiben. kb

Kontrolle in Oberau: Schleierfahnder landen bei Mann mit Haftbefehl Treffer

Oberau – Ein Pkw voll mit Arbeit erwartete Schleierfahnder aus Murnau am Montag, den 29. November, gegen 13:32 Uhr, als ein Fahrzeug mit bulgarischem Kennzeichen auf der Ettaler Straße in Oberau kontrolliert wurde. Zunächst stellte sich heraus, dass der Fahrer, ein 57-jähriger serbischer Staatsangehöriger, aufgrund fehlender persönlicher Eignung, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Versagung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis wurde ihm bereits 2011 durch die Stadt Nürnberg ausgesprochen. Es wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Als auch die Personalien des 39-jährigen serbischen Beifahrers überprüft wurden, konnte festgestellt werden, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München vorliegt. Vorausgegangen war ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz. Die Strafe in Höhe von 30,- Euro wurde nicht bezahlt, weshalb ein Haftbefehl erlassen wurde. Der Mann hatte die Wahl: 1 Tag Erzwingungshaft oder die Geldbuße bezahlen. Eine Entscheidung war schnell getroffen. Der Mann beglich die Geldbuße, sowie die Kosten des Verfahrens und durfte auf freiem Fuß bleiben. kb
1 39 40 41