Aktion „Sicher mit dem Fahrrad zur Schule“ in Garmisch-Partenkirchen findet vom 23. bis 27. Oktober statt

Ähnlich wie im letzten Jahr werden in der Woche vom 23. bis 27. Oktober im Rahmen der Schulwegüberwachung gezielte Überprüfungen der Fahrräder von Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Das Hauptziel der Präventionsaktion „Sicher mit dem Fahrrad zur Schule“ ist es, die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen. Besonders in der dunklen Jahreszeit ist eine funktionierende Beleuchtungseinrichtung von entscheidender Bedeutung für die Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Wenn Mängel festgestellt werden, werden diese schriftlich in einer „Mitteilung über Fahrzeugmängel“ dokumentiert. Die Eltern werden dann gebeten, gemeinsam mit ihren Kindern diese Mängel zu beheben und sie bei der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen überprüfen zu lassen. Aufgrund der Erfahrung aus dem letzten Jahr, dass freundliche Hinweise oder mündliche Verwarnungen nur begrenzte Wirkung zeigen, werden Verstöße in diesem Jahr bei Jugendlichen, die strafmündig sind (ab dem 14. Lebensjahr), in der Regel mit Kosten belegt (z.B. 20 € für fehlende Beleuchtungseinrichtungen).

Aktion „Sicher mit dem Fahrrad zur Schule“ in Garmisch-Partenkirchen findet vom 23. bis 27. Oktober statt

Ähnlich wie im letzten Jahr werden in der Woche vom 23. bis 27. Oktober im Rahmen der Schulwegüberwachung gezielte Überprüfungen der Fahrräder von Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Das Hauptziel der Präventionsaktion „Sicher mit dem Fahrrad zur Schule“ ist es, die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen. Besonders in der dunklen Jahreszeit ist eine funktionierende Beleuchtungseinrichtung von entscheidender Bedeutung für die Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Wenn Mängel festgestellt werden, werden diese schriftlich in einer „Mitteilung über Fahrzeugmängel“ dokumentiert. Die Eltern werden dann gebeten, gemeinsam mit ihren Kindern diese Mängel zu beheben und sie bei der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen überprüfen zu lassen. Aufgrund der Erfahrung aus dem letzten Jahr, dass freundliche Hinweise oder mündliche Verwarnungen nur begrenzte Wirkung zeigen, werden Verstöße in diesem Jahr bei Jugendlichen, die strafmündig sind (ab dem 14. Lebensjahr), in der Regel mit Kosten belegt (z.B. 20 € für fehlende Beleuchtungseinrichtungen).
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