3G-Regel: Testpflicht für Ungeimpfte in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Wer ab heute öffentliche Innenräume betreten möchte, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Das gilt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, für Sporthallen, Schwimmbäder, Kinos, Fitnessstudios, Krankenhäuser, Pflegeheime. Auch Friseurbesuche, der Aufenthalt in Massagestudios und andere körpernahe Dienstleistungen fallen unter die neue Regel. Bund und Länder hatten sich Mitte des Monats darauf geeinigt, dass bei einer deutschlandweiten Inzidenz von 35 die 3G-Regel greift (Inzidenz Deutschland heute: 56,4). 
Nach übereinstimmenden Presseberichten ist man sich in der Bundesregierung offenbar darüber einig, die 50er-Inzidenz als Richtwert für weitere Einschränkungen künftig abzuschaffen. Vielmehr soll dann die Auslastung des Gesundheitswesens (Hospitalisierung) im Fokus stehen. Das Infektionsschutzgesetz muss vorher entsprechend vom Bundestag abgeändert werden.