Garmisch-Partenkirchen: Tauwetter stellt erhöhtes Risiko für Überschwemmungen dar

GAP – Der Neuschnee der letzten Tage war für Anlieger und Hausbesitzer räum-, und streutechnisch eine Herausforderung. Der nun in Regen übergehende Schnee bringt zudem eine erhöhte Gefahr für Überschwemmungen mit sich. Nach § 5 Abs. 1 Buchstabe c der Reinigungs-, und Sicherungsverordnung müssen alle Anlieger insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freihalten, sofern diese innerhalb der zu reinigenden Flächen liegen.