Walzen von Grünlandflächen ist unter anderem im Landkreis Garmisch-Partenkirchen noch bis 8. April möglich 

Region – Die Witterungsverhältnisse der letzten Wochen ließen vor allem im Süden Oberbayerns ein Walzen der Grünlandflächen ohne Bodenschäden bis zum 1. April kaum zu. Die Regierung von Oberbayern hat daher erneut durch Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Miesbach, München, Rosenheim, Starnberg, Traunstein, Weilheim-Schongau sowie in der kreisfreien Stadt Rosenheim um eine Woche verschoben. In diesen Gebieten ist das Walzen demnach noch bis einschließlich 8. April gestattet. Ausgenommen sind Wiesenbrütergebiete in ganz Oberbayern: Dort gilt bereits seit dem 16. März ein Walzverbot.