Bayern macht von Übergangsregelung Gebrauch

Die Corona-Fallzahlen sind noch immer hoch – eigentlich sollten zum 20. März die Beschränkungen in Deutschland weitestgehend fallen. Bayern macht von einer Übergangsregelung Gebrauch und verlängert viele Corona-Maßnahmen bis zum 2. April. Das betrifft vor allem die 2G- und 3G-Zugangsregeln sowie die Maskenpflicht in Innenräumen. Das Kabinett beschloss aber auch Lockerungen: Am Samstag, 19. März, fallen die Kontaktbeschränkungen weg, Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie. Grundschüler müssen ab Montag (21. März) keine Masken mehr am Platz im Unterricht tragen. Eine Woche später (28. März) soll auch die Maskenpflicht für die 5. und 6. Klassen wegfallen.