Keine Entschädigung für Zipfelbob-Pilot

Ein Amerikaner aus dem Mittleren Westen bekommt nach einem Rodel-Unfall auf der Zugspitze keine finanzielle Entschädigung zugesprochen. Das Landgericht München II wies eine entsprechende Klage ab. Der damals 55-jährige Arzt war mit einem Zipfelbob in einen Schneewall gerast, nachdem er zunächst überhaupt nicht mit der größeren Version des Bobs zurechtgekommen war.