Walzen von Grünlandflächen ist unter anderem im Landkreis Garmisch-Partenkirchen noch bis 8. April möglich 

Region – Die Witterungsverhältnisse der letzten Wochen ließen vor allem im Süden Oberbayerns ein Walzen der Grünlandflächen ohne Bodenschäden bis zum 1. April kaum zu. Die Regierung von Oberbayern hat daher erneut durch Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Miesbach, München, Rosenheim, Starnberg, Traunstein, Weilheim-Schongau sowie in der kreisfreien Stadt Rosenheim um eine Woche verschoben. In diesen Gebieten ist das Walzen demnach noch bis einschließlich 8. April gestattet. Ausgenommen sind Wiesenbrütergebiete in ganz Oberbayern: Dort gilt bereits seit dem 16. März ein Walzverbot.

Ein Osterfest ohne den Osterhasen ist schwer vorstellbar

Region – Wer kennt ihn nicht, den Feldhasen mit den langen Ohren mit den schwarzen Spitzen und dem typischen Hoppel-Gang. Dabei ist er eher ein Langstreckenläufer mit langen, kräftigen Hinterbeinen und einem großen, leistungsstarken Herzen. Durch die seitlich gestellten Augen hat er ein Gesichtsfeld von über 180°, so dass das Tier seine gesamte Umgebung überblicken kann. Berühmtheit hat er aber durch das Hakenschlagen erlangt, mit dem er sich im letzten Moment seinen Verfolgern entzieht. Dabei rennt er nicht blindlings davon, sondern versucht unter Ausnutzung geeigneter Deckung Verfolger abzuschütteln. Der Feldhase hat viele Feinde, vor denen er sich mit einer guten Tarnfärbung und durch dauernde Wachsamkeit schützt.
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