Garmisch-Partenkirchen: Tauwetter stellt erhöhtes Risiko für Überschwemmungen dar

GAP – Der Neuschnee der letzten Tage war für Anlieger und Hausbesitzer räum-, und streutechnisch eine Herausforderung. Der nun in Regen übergehende Schnee bringt zudem eine erhöhte Gefahr für Überschwemmungen mit sich. Nach § 5 Abs. 1 Buchstabe c der Reinigungs-, und Sicherungsverordnung müssen alle Anlieger insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freihalten, sofern diese innerhalb der zu reinigenden Flächen liegen.

Garmisch-Partenkirchen: Tauwetter stellt erhöhtes Risiko für Überschwemmungen dar

GAP – Der Neuschnee der letzten Tage war für Anlieger und Hausbesitzer räum-, und streutechnisch eine Herausforderung. Der nun in Regen übergehende Schnee bringt zudem eine erhöhte Gefahr für Überschwemmungen mit sich. Nach § 5 Abs. 1 Buchstabe c der Reinigungs-, und Sicherungsverordnung müssen alle Anlieger insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freihalten, sofern diese innerhalb der zu reinigenden Flächen liegen.

Augenmerk wird derzeit auf vulnerable Gruppen gelegt

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen versucht das Bestmögliche zu leisten, um allen Aufgaben bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gerecht zu werden. Aufgrund der massiv steigenden Corona-Fallzahlmeldungen wird es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jedoch immer schwieriger, alle Fälle vollständig zu bearbeiten. Aus diesem Grund werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich zunächst selbständig auf der Homepage des Landkreises unter www.lra-gap.de/de/coronavirus.html darüber zu informieren, was bei einer COVID-19-Krankung zu beachten ist. Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen konzentriert sich auf die Ermittlung der Fälle im Bereich von vulnerablen Gruppen.
Sollten Bescheinigungen für Arbeitgeber benötigt werden, besteht die Möglichkeit, sich mit Angabe des Namens, der Anschrift und Telefonnummer an folgende E-Mailadresse zu wenden: GA-Ueberwachung@lra-gap.de
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