Inzidenzwert in Garmisch-Partenkirchen ermöglicht Öffnung des Einzelhandels

Landkreis GAP ‒ Die Inzidenz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt aktuell bei 40. Ein sehr entscheidender Wert, ermöglicht er doch – wenn er unter 50 bleibt – die Öffnung des Einzelhandels. Und so konnten heute die Geschäfte im Landkreis für den Kundenverkehr öffnen. Konkret bedeutet das für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen eine Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m²; auch die Öffnung von Museen, Galerien sowie kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, sind möglich. Für die weitere Entwicklung gilt: Wird ein maßgeblicher Inzidenzwert (35, 50, 100) an drei Tagen in Folge über- oder unterschritten, gelten ab dem zweiten Tag nach Über- bzw. Unterschreitung die inzidenzwertabhängigen neuen Regelungen.