Pilgerreise nach Medjugorje theoretisch möglich, aber….
Sachstand am 16. Juli; Änderungen jederzeit möglich
1. Die Deutsche Botschaft in Sarajevo meldet:
„Seit dem 16. Juli 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, und Staatsangehörige aus Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein wieder gestattet unter der Voraussetzung, dass bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden sein darf…….“
Mögliches Problem: Sie müssen sich selber über Ihren Hausarzt bzw. Ihr Gesundheitsamt um einen entsprechenden Test bemühen, der nachweislich (also schriftlich belegt) zum Zeitpunkt der Einreise nach Bosnien-Herzegowina maximal 48 Stunden alt sein darf. Das mag im Einzelfall schwierig werden.
2. Bosnien Herzegowina gehört zu den Ländern (Risikogebieten), für die das Auswärtige Amt vorerst bis zum 31. August aufgrund des Corona/Covid-19-Virus eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Die bedeutet nicht, das Reisen dorthin generell verboten sind, sie erfolgen jedoch insoweit „auf eigene Gefahr“ dass z.B. bei Erkrankung oder Unfall während der Reise eine Krankenversicherung bzw. Reiseversicherung womöglich keine Haftung bzw. Kostenerstattung übernehmen wird.
3. Bei der Rückkehr aus Bosnien-Herzegowina, also bei der „Einreise aus einem Risikogebiet„ wird jeder an der deutschen Grenze (also auch am Flughafen) durch die Grenzpolizei schriftlich darauf hingewiesen. dass er verpflichtet ist, sich „unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in seine eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort aufzuhalten (sog. Absonderung).
Außerdem sind die „Rückkehrer“ verpflichtet unverzüglich die für ihren Wohnsitz/Aufenthaltsort in Deutschland zuständige Behörde (Gesundheitsamt) zu kontaktieren und auf die Einreise hinzuweisen. Details siehe hier>>>
„ohne Gewähr“ erstellt von Alfred Heck, Medjugorjekreis Köln

