Die Ampel steht auf rot
Bei einer Inzidenz von aktuell 413,5 (Stand 8. November) und einer Intensivbettenbelegung von knapp 86 Prozent gilt unser Landkreis seit diesem Wochenende als „Hotspot“. Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind damit nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus (Geimpft, Genesen oder Getestet mit PCR-Test). Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche) gilt bei roter Ampelstufe zudem in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten.
