SCR-Ex-Geschäftsführer Ralph Bader siegt vor Gericht

Die Weste von Ex-SCR-Geschäftsführer Ralph Bader ist fast wieder weiß. Zwar stellte das Arbeitsgericht Weilheim fest, dass seine fristlose Kündigung 2017 rechtens war. Bevor es zu einer Verhandlung in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht kam, einigte sich der SC Riessersee mit Bader auf eine Aufhebungsvereinbarung. Gegen Udo Weisenburger erstritt er für Beratungsdienste, die in einem Vertrag fixiert waren, mehrere zehntausend Euro.