Schwarzbau am Dünaberg wird entfernt – Ob Eigentümer wegen Rodung belangt wird, ist noch offen

Fast ein Jahr, nachdem ein Grundstücksbesitzer widerrechtlich eine Aufschüttung Am Dünaberg vorgenommen hatte, steht fest: Der Schwarzbau kommt weg. Der Verursacher wird den Wall freiwillig entfernen. So lautet eine Übereinkunft mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Fraglich ist noch, ob er wegen der Rodung von Bäumen zur Kasse gebeten wird oder Ersatzpflanzungen leisten muss.