Urteil muss warten, bis neues Gesetz gilt
In einem Drogenprozess vor dem Landgericht München II will ein Richter mit der Verkündung des Urteils die Gesetzes-Novellierung für den Besitz von Marihuana abwarten. Am 1. April dürfen Erwachsene daheim 50 Gramm für den privaten Besitz aufheben. Drei junge Drogenhändler wurden in Garmisch-Partenkirchen mit der zehnfachen Menge erwischt. Doch durch die Legalisierung verschieben sich die Strafrahmen zu ihren Gunsten.
