Betreten landwirtschaftlich genutzter Wiesen und Weiden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Region – Wenn im Frühling die Natur erwacht, die Blumen anfangen zu blühen und die Vögel wieder zwitschern, zieht es viele Menschen hinaus in Berge, Wiesen und Wälder. Ob Spaziergänge, ausgedehnte Wanderungen oder Fahrradausflüge – das Betreten von Flächen in der freien Natur zur Erholung und zum Genuss der Naturschönheiten ist jedermann ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten grundsätzlich erlaubt. Dieses Recht auf freien Zugang zur Natur gilt allerdings nicht uneingeschränkt.

