Landkreis GAP ‒ Um die steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, wurde der Lockdown in Deutschland bis 18. April verlängert. Angesichts der Infektionsdynamik soll auch die „Notbremse“ konsequent umgesetzt werden. Demnach treten die bis zum 7. März gegoltenen Maßnahmen wieder in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen in der Region über 100 liegt. Und das ist auch bei uns der Fall. Ab Freitag gelten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen deshalb die in der 12.BayIfSMV festgelegten inzidenzabhängigen Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz von über 100. Die privaten Kontakte müssen nun erneut runtergefahren werden und sind auf den eigenen Haushalt plus eine weitere Person beschränkt (Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt).