Ja zur WM Bewerbung 2027 in Garmisch-Partenkirchen

Update vom 16. April: Der Gemeinderat von Garmisch-Partenkirchen hat gestern Abend mehrheitlich dafür gestimmt, dass sich die Marktgemeinde für die Alpinen Weltmeisterschaften 2027 bewirbt. Mit 22:7 Stimmen fiel die Entscheidung. Die Grünen-Fraktion, Anton Hofer von Ga+Pa miteinander und die fraktionslose Gemeinderätin Lilian Edenhofer (Freie Wähler) verweigerten einer erneuten Bewerbung ihre Stimme. Mit der Beschlussfassung steigt Garmisch-Partenkirchen gemeinsam mit dem Deutschen Skiverband und dem Skiclub Garmisch in das offizielle Bewerbungsprozedere ein. Einen Mitbewerber gibt es bereits: Crans-Montana aus der Schweiz. Sowohl die Schweizer, als auch Garmisch-Partenkirchen hatten bei der Bewerbung für die Ski-WM 2025 das Nachsehen gehabt. Der Zuschlag hier ging an Saalbach-Hinterglemm in Österreich. Nun also der erneute Anlauf für Garmisch-Partenkirchen. Bereits 1978 und 2011 hatte die Marktgemeinde Alpnie Ski-Weltmeisterschaften ausrichten dürfen und für Festspiele im Schnee gesorgt. Mit einer guten Bewerbung will man die WM 2027 erneut nach Bayern holen. Ende Mai 2022 soll die Entscheidung fallen.  

Drogenbande im Raum Garmisch-Partenkirchen festgenommen 

GAP – Dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) gelang es bereits am 10. Februar, in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeistation (KPS) Garmisch-Partenkirchen, eine Bande von Drogenhändlern festzunehmen. Die Ermittler konnten Anfang Februar, nach einer Bestellung von zehn Kilogramm Amphetamin im Darknet, das Paket im Sendungsverlauf lokalisieren und die genannte Menge der gefährlichen synthetischen Droge Amphetamin sicherstellen.

Zweitimpfung mit AstraZeneca im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Landkreis GAP – Ab Freitag, 16. April, stehen im Impfzentrum des Landkreises Garmisch-Partenkirchen die ersten Zweitimpfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca an. Auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) sollen Personen unter 60 Jahren die Zweitimpfung nun jedoch 12 Wochen nach der Erstimpfung bekommen. Die Zweitimpfung erfolgt neuerdings mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna). Im Einzelfall kann die Zweitimpfung mit dem Impfstoff von Astra Zeneca jedoch trotzdem medizinisch sinnvoll sein. Eine individuelle Beratung durch den Impfarzt vor Ort ist selbstverständlich gegeben. Daher bittet das Impfzentrum des Landkreises Garmisch-Partenkirchen nun alle Personen unter 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, sich beim Impfzentrum zu melden. Bevorzugt unter impfzentrum@lra-gap.de, alternativ auch telefonisch unter 08821 / 751-900. So kann ein neuer Termin bzw. mRNA-Impfstoff zugeteilt werden.

Ein Skitunnel wird in Garmisch-Partenkirchen gebaut

GAP – Die letzte Saison war komplett ausgefallen – nun bereitet sich die Bayerische Zugspitzbahn auf den nächsten Winter vor. Für rund 1,5 Millionen Euro inklusive Eigenleistung – diese Zahl nennt BZB-Vorstand Matthias Stauch – soll im Gebiet Garmisch-Classic der alte Seillift zwischen Längenfelder und Kreuzeck ersetzt und dafür ein Skitunnel gebaut werden. Trotz Corona-Verlusten von etwa 25 Millionen Euro, soll der Tunnelbau demnächst begonnen werden. Die Maßnahme soll für mehr Sicherheit sorgen.

Bundestag entscheidet über die einheitliche „Notbremse“ am Mittwoch kommender Woche

Landkreis GAP – Die Corona-Lage in Deutschland bleibt dynamisch, die Infektionszahlen steigen. Der Bundestag will über die bundesweit einheitliche Corona-„Notbremse“ am Mittwoch kommender Woche entscheiden. Während Virologen und Intensivmediziner den Schritt als überfällig bezeichnen, erhitzt vor allem die vom Bund flächendeckend geplante nächtliche Ausgangssperre ab einer Inzidenz von über 100 die Gemüter. In Bayern gilt sie derzeit ohnehin in allen Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 100, allerdings ab 22 Uhr. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum zwischen 22 und 5 Uhr ist nur erlaubt, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Dazu zählen Notfälle oder medizinisch unaufschiebbare Behandlungen, der Weg zur Arbeit, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Begleitung Sterbender oder die Versorgung von Tieren. Wer einen solchen Grund nicht vorweisen kann, muss zu Hause bleiben.
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