Die zur Zeit sinkenden Coronafallzahlen haben die Bayerische Regierung zu Lockerungen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 bewegt. Teilweise treten die Regelungen schon ab Montag in Kraft. Bayern stellt bereits ab 6. Mai – und damit früher als der Bund – vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ getesteten Personen gleich. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 bzw. unter 50 können die Kreisverwaltungsbehörden ab Montag, den 10. Mai, Erleichterungen für die Außengastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zulassen.