Urteil muss warten, bis neues Gesetz gilt

In einem Drogenprozess vor dem Landgericht München II will ein Richter mit der Verkündung des Urteils die Gesetzes-Novellierung für den Besitz von Marihuana abwarten. Am 1. April dürfen Erwachsene daheim 50 Gramm für den privaten Besitz aufheben. Drei junge Drogenhändler wurden in Garmisch-Partenkirchen mit der zehnfachen Menge erwischt. Doch durch die Legalisierung verschieben sich die Strafrahmen zu ihren Gunsten.

Urteil muss warten, bis neues Gesetz gilt

In einem Drogenprozess vor dem Landgericht München II will ein Richter mit der Verkündung des Urteils die Gesetzes-Novellierung für den Besitz von Marihuana abwarten. Am 1. April dürfen Erwachsene daheim 50 Gramm für den privaten Besitz aufheben. Drei junge Drogenhändler wurden in Garmisch-Partenkirchen mit der zehnfachen Menge erwischt. Doch durch die Legalisierung verschieben sich die Strafrahmen zu ihren Gunsten.
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