Mit 67 noch am Schlauch – auch in Garmisch-Partenkirchen

Der Ministerrat in Bayern hat diese Woche eine bedeutende Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen: Die Altersgrenze für den aktiven Dienst bei den Freiwilligen Feuerwehren wird von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Florian Streibl begrüßt die wegweisende Entscheidung des Ministerrats: Stärkung der Feuerwehren im Oberland. Mit dieser Entscheidung reagiert die Staatsregierung auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen des Personalmangels bei den Feuerwehren.

Mit 67 noch am Schlauch – auch in Garmisch-Partenkirchen

Der Ministerrat in Bayern hat diese Woche eine bedeutende Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen: Die Altersgrenze für den aktiven Dienst bei den Freiwilligen Feuerwehren wird von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Florian Streibl begrüßt die wegweisende Entscheidung des Ministerrats: Stärkung der Feuerwehren im Oberland. Mit dieser Entscheidung reagiert die Staatsregierung auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen des Personalmangels bei den Feuerwehren.

Mit 67 noch am Schlauch – auch in Garmisch-Partenkirchen

Der Ministerrat in Bayern hat diese Woche eine bedeutende Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen: Die Altersgrenze für den aktiven Dienst bei den Freiwilligen Feuerwehren wird von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Florian Streibl begrüßt die wegweisende Entscheidung des Ministerrats: Stärkung der Feuerwehren im Oberland. Mit dieser Entscheidung reagiert die Staatsregierung auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen des Personalmangels bei den Feuerwehren.

Mit 67 noch am Schlauch – auch in Garmisch-Partenkirchen

Der Ministerrat in Bayern hat diese Woche eine bedeutende Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen: Die Altersgrenze für den aktiven Dienst bei den Freiwilligen Feuerwehren wird von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Florian Streibl begrüßt die wegweisende Entscheidung des Ministerrats: Stärkung der Feuerwehren im Oberland. Mit dieser Entscheidung reagiert die Staatsregierung auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen des Personalmangels bei den Feuerwehren.

Mit 67 noch am Schlauch – auch in Garmisch-Partenkirchen

Der Ministerrat in Bayern hat diese Woche eine bedeutende Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen: Die Altersgrenze für den aktiven Dienst bei den Freiwilligen Feuerwehren wird von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Florian Streibl begrüßt die wegweisende Entscheidung des Ministerrats: Stärkung der Feuerwehren im Oberland. Mit dieser Entscheidung reagiert die Staatsregierung auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen des Personalmangels bei den Feuerwehren.
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