Weitere Lockerungen ab 1. März

Landkreis GAP ‒ Die Sorge vor einer dritten Welle bleibt, dennoch gelten zum 1. März weitere Lockerungen für den Freistaat Bayern. Neben Friseuren dürfen auch Blumen- und Gartengeschäfte sowie weitere Dienstleistungsbetriebe und Musikschulen öffnen. „Der Einzelunterricht an Musikschulen wird ab dem 1. März in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wieder möglich sein“, gab Kunstminister Bernd Sibler bekannt. Friseure, Fuß- und Gesichtspfleger sowie Maniküre- und Nagelstudios dürfen ihre Dienste vom 1. März an wieder anbieten – hier gilt für die Kunden dann eine FFP2-Maskenpflicht. Auch Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Bau- und Gartenmärkte dürfen vom 1. März an wieder öffnen. In den Geschäften gelten die üblichen Auflagen wie eine Höchstzahl an Kunden je nach Größe und Maskenpflicht: Kunden müssen auch hier eine FFP2-Maske tragen.