Gewässerränder bewertet: Hinweiskarten für Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind fertig

Landkreis – Das Bayerische Naturschutzgesetz schreibt entlang naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer fünf Meter breite Randstreifen vor, die garten- oder ackerbaulich nicht genutzt werden dürfen.