Garmisch-Partenkirchen: Gericht erklärt Kündigung der Kleingärtner auf geplantem Campus-Areal für nichtig
Am 9. Januar hat das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen in seinem Urteil zur Kündigung der Kleingärten auf dem Areal für den geplanten Campus Garmisch-Partenkirchen entschieden, dass die bisherigen Kündigungen unwirksam sein sollen.

