Nach Corona-Fall: Krüner Unternehmer und dessen Mitarbeiter im Dorf diffamiert
ein w7 MeFo-Unternehmen
Das Auswärtige Amt gab am 11.03.2020 folgenden Reisehinweis für die Föderation Bosnien und Herzegowina bekannt:
„Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.
Auch das Gesundheitsministerium der Föderation Bosnien und Herzegowinas hat zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Einreisende u.a. aus Deutschland unabhängig von der Staatsangehörigkeit werden unter 14-tägige häusliche Isolation bzw. Quarantäne gestellt. Diese Anordnung bezieht sich auf alle Einreisenden (Touristen, Besuchsreisen, offizielle Delegationen). Reisende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verfügung bereits in Bosnien und Herzegowina befinden, müssen bis zu ihrer geplanten Abreise in Quarantäne (im Hotel oder in der sonstigen Unterkunft) verbleiben. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen muss mit strafrechtlichen Folgen gerechnet werden.“
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694
(Stand: 11.03.2020)
Das Gesundheitsministerium der Föderation Bosnien und Herzegowinas (FBiH) hat zusätzliche Maßnahmen beschlossen, die unmittelbare Auswirkungen auch auf Reisende aus Deutschland haben.
Am 10.03.2020 wurde verfügt, dass die bereits bestehende Regelung, wonach alle Einreisenden aus den Staaten China, Südkorea, Iran und Italien unter 14-tägige häusliche Isolation bzw. Quarantäne gestellt werden, auf die Länder Deutschland, Frankreich und Spanien erweitert wird.
Diese Anordnung bezieht sich auf alle Einreisenden (Touristen, Besuchsreisen, offizielle Delegationen), die aus den o.g. Ländern kommen, wobei die Staatsangehörigkeit der Betroffenen keine Rolle spielt.
Reisende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verfügung bereits in Bosnien und Herzegowina befinden, müssen bis zu ihrer geplanten Abreise in Quarantäne (im Hotel oder in der sonstigen Unterkunft) verbleiben.
Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen muss mit strafrechtlichen Folgen gerechnet werden.
(Stand: 11.03.2020)