Erweiterung Seniorenwohnen

Oberammergau – Letztes Jahr wurde bekannt, dass die Pflegestation der Sozialservicegesellschaft (SSG) des Bayerischen Roten Kreuzes nicht mehr zeitgerecht war, Pflegefachpersonal fehlte, das Landratsamt mahnte zur Weiterentwicklung. Die Betreiber überlegten lange. Immer wieder ging es hin und her. Letztendlich wurde der Entschluss gefasst, die Pflegestation zu schließen und im weiteren Zuge komplett umzubauen. Man wollte neue Wege in Sachen Seniorenwohnen gehen. Die noch verbleibenden pflegebedürftigen Bewohner wurden nach Absprachen in andere Einrichtungen der SSG verlegt. Ein Bewohner war noch so fit, er konnte bleiben und zog eine Etage tiefer. Hier genießt er das betreute Seniorenwohnen.

Zwischen Spessart und Karwendel 

Ohlstadt – Wie geht‘s den Menschen in der schwierigen Zeit? Das frägt sich die Moderatorin des Bayerischen Rundfunks bei den Zaun-Gesprächen. Diesmal machte Traudi Siferlinger Halt in Ohlstadt. Hier wurde sie schnell fündig. Als sie das Wirtshaus der Familie Poschenrieder sah, war die Kulisse schon gefunden, für die musikalische Unterhaltung wurden Musikanten gesucht. Der Dorfbachstüberl-Wirt Manfred Poschenrieder telefonierte kurz und schon war die Band zusammengestellt.

Weitere Lockerungen ab 1. März

Landkreis GAP ‒ Die Sorge vor einer dritten Welle bleibt, dennoch gelten zum 1. März weitere Lockerungen für den Freistaat Bayern. Neben Friseuren dürfen auch Blumen- und Gartengeschäfte sowie weitere Dienstleistungsbetriebe und Musikschulen öffnen. „Der Einzelunterricht an Musikschulen wird ab dem 1. März in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wieder möglich sein“, gab Kunstminister Bernd Sibler bekannt. Friseure, Fuß- und Gesichtspfleger sowie Maniküre- und Nagelstudios dürfen ihre Dienste vom 1. März an wieder anbieten – hier gilt für die Kunden dann eine FFP2-Maskenpflicht. Auch Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Bau- und Gartenmärkte dürfen vom 1. März an wieder öffnen. In den Geschäften gelten die üblichen Auflagen wie eine Höchstzahl an Kunden je nach Größe und Maskenpflicht: Kunden müssen auch hier eine FFP2-Maske tragen.  
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