Zensus 2022 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Landkreis – Zensus 2022 – die deutschlandweit größte statistische Erhebung steht in diesem Jahr wieder an. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wird zwischen Mai und Anfang August 2022 rund ein Drittel der Einwohner befragt. Es findet sowohl eine Zählung der Bevölkerung als auch aller Gebäude und Wohnungen statt. Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Pandemiebedingt wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus um ein Jahr verschoben.

G7-Gipfel: Gegner bringen sich in Stellung

Die G7-Gegner und -Kritiker stehen in den Startlöchern. Am 6. März trifft sich das Aktionsbündnis, um das Vorgehen beim Gipfeltreffen Ende Juni in Schloss Elmau zu besprechen. Wieder mit dabei: York Runte. Der als Berufsdemonstrant gescholtene Aktivist plant, wieder an jener Stelle ein Camp zu errichten, an dem schon das von 2015 stand. Die Gemeinde will dagegen offenbar nicht vorgehen.

Corona-Fallzahlen bleiben hoch

Die Corona-Fallzahlen sind hoch, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes geben ihr Bestes, um alle Fälle zu bearbeiten. Ihr Augenmerk liegt auf den Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
Aus diesem Grund werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich zunächst selbständig auf der Homepage des Landkreises unter www.lra-gap.de/de/coronavirus.html darüber zu informieren, was bei einer COVID-19-Krankung zu beachten ist.
Sollten Bescheinigungen für Arbeitgeber benötigt werden, besteht die Möglichkeit, sich mit Angabe des Namens, der Anschrift und Telefonnummer an folgende E-Mailadresse zu wenden: GA-Ueberwachung@lra-gap.de

Corona-Fallzahlen bleiben hoch

Die Corona-Fallzahlen sind hoch, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes geben ihr Bestes, um alle Fälle zu bearbeiten. Ihr Augenmerk liegt auf den Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
Aus diesem Grund werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich zunächst selbständig auf der Homepage des Landkreises unter www.lra-gap.de/de/coronavirus.html darüber zu informieren, was bei einer COVID-19-Krankung zu beachten ist.
Sollten Bescheinigungen für Arbeitgeber benötigt werden, besteht die Möglichkeit, sich mit Angabe des Namens, der Anschrift und Telefonnummer an folgende E-Mailadresse zu wenden: GA-Ueberwachung@lra-gap.de
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