Bindung geht bei Sturz nicht auf: Ist Sportgeschäft oder Skitourengeher schuld?
Gestürzter Skitourengeher verklagt ein Sportgeschäft im Landkreis Garmisch-Partenkirchen auf 6000 Euro, Schadenersatz und Übernahme der Folgekosten – weil bei seinem Sturz die Bindung nicht aufging. Wer hat Schuld? Diese Frage ist nun beim Oberlandesgericht geklärt worden.

