Frist im Blick behalten: Neue Registrierungspflicht für Gewerbetreibende im Lebensmittelbereich
Bis zum 31. Oktober müssen sich Gewerbetreibende, die sogenannte Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde am Landratsamt registrieren.

