Bayerische Musikantin darf nicht auftreten – weil sie kurze Haare hat

Drei junge, musikalische Plattlerkinder aus dem Isartal wollten am Gaujugendsingen im Oktober auftreten – die Teilnahme ist ihnen allerdings verwehrt worden. Der Grund: Ihre Musiklehrerin, die ebenfalls auf der Bühne gestanden wäre, hat kurze Haare. Das passt nicht mit der Satzung der Oberländer Trachtenvereinigung überein. Im März 2023 soll eine Grundsatzentscheidung im Gau fallen.

Bayerische Musikantin darf nicht auftreten – weil sie kurze Haare hat

Drei junge, musikalische Plattlerkinder aus dem Isartal wollten am Gaujugendsingen im Oktober auftreten – die Teilnahme ist ihnen allerdings verwehrt worden. Der Grund: Ihre Musiklehrerin, die ebenfalls auf der Bühne gestanden wäre, hat kurze Haare. Das passt nicht mit der Satzung der Oberländer Trachtenvereinigung überein. Im März 2023 soll eine Grundsatzentscheidung im Gau fallen.

Bayerische Musikantin darf nicht auftreten – weil sie kurze Haare hat

Drei junge, musikalische Plattlerkinder aus dem Isartal wollten am Gaujugendsingen im Oktober auftreten – die Teilnahme ist ihnen allerdings verwehrt worden. Der Grund: Ihre Musiklehrerin, die ebenfalls auf der Bühne gestanden wäre, hat kurze Haare. Das passt nicht mit der Satzung der Oberländer Trachtenvereinigung überein. Im März 2023 soll eine Grundsatzentscheidung im Gau fallen.
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