Seit 150 Jahren schützt die Freiwillige Feuerwehr Ohlstadt Mensch und Heimat.

Es war ein König, der es befahl. Im Jahr 1871 erließ Ludwig II. das Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern, das auch das Feuerlöschwesen grundlegend neu ordnete. Fortan war jede Gemeinde verpflichtet, für einen geordneten Brandschutz zu sorgen. Grundlage dazu war das Gesetzblatt für das Königreich Bayern vom 29. Dezember 1871, welches das Polizeistrafgesetzbuch insbesondere zum Feuerlöschwesen regelte.