Bundeswehr unterstützt

Mittenwald – Mindestens dreimal pro Woche müssen sich Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe nach den Vorgaben der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einer Testung auf das Coronavirus unterziehen. Auch Besucherinnen und Besucher müssen vor Betreten einer Einrichtung einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen. Dazu kommen zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner, die aufgrund von Verdachts- oder Infektionsfällen ebenfalls immer wieder abgestrichen werden müssen.