Zugang zum Garmisch-Partenkirchner Landratsamt nur noch mit 3 G

GAP – Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen sowie der Außenstellen dürfen ab dem heute, den 24. November, die Gebäude nur noch mit einem 3 G – Nachweis betreten. Unverändert bleibt, dass Termine nur nach Vereinbarung möglich sind.