Bayern lockert Testpflicht für Geboosterte
Wer eine Corona-Auffrischungsimpfung und damit den sog. Booster hat, braucht in Bayern bei Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten mit 2G-plus-Regel künftig keinen negativen Test mehr. Für Menschen, die die dritte Impfung bekommen haben, fällt diese Testpflicht nach 15 Tagen weg. Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt diese Lockerung nicht.

