Gelockerte Corona-Regeln in Bayern

Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie sind fast alle Vorschriften gestrichen worden, die bisher die Ausbreitung des Erregers bremsen sollten. Nur noch eine Test- und eine Maskenpflicht an einigen Orten bleiben – der sogenannte Basisschutz. Das liegt daran, dass der Bund die entsprechende Rechtsgrundlage der Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz hat auslaufen lassen, die Länder können daher nur noch wenige Einschränkungen erlassen. Bayern hat sich auf den „Basisschutz“ beschränkt. Das heißt: Es gibt seit Sonntag, 3. April, zum Beispiel keine Zugangs- oder Kontaktbeschränkungen mehr, die weitreichende Maskenpflicht entfällt. Auch Ungeimpfte dürfen wieder überall hin und treffen, wen sie wollen. 

Gelockerte Corona-Regeln in Bayern

Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie sind fast alle Vorschriften gestrichen worden, die bisher die Ausbreitung des Erregers bremsen sollten. Nur noch eine Test- und eine Maskenpflicht an einigen Orten bleiben – der sogenannte Basisschutz. Das liegt daran, dass der Bund die entsprechende Rechtsgrundlage der Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz hat auslaufen lassen, die Länder können daher nur noch wenige Einschränkungen erlassen. Bayern hat sich auf den „Basisschutz“ beschränkt. Das heißt: Es gibt seit Sonntag, 3. April, zum Beispiel keine Zugangs- oder Kontaktbeschränkungen mehr, die weitreichende Maskenpflicht entfällt. Auch Ungeimpfte dürfen wieder überall hin und treffen, wen sie wollen. 

Gelockerte Corona-Regeln in Bayern

Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie sind fast alle Vorschriften gestrichen worden, die bisher die Ausbreitung des Erregers bremsen sollten. Nur noch eine Test- und eine Maskenpflicht an einigen Orten bleiben – der sogenannte Basisschutz. Das liegt daran, dass der Bund die entsprechende Rechtsgrundlage der Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz hat auslaufen lassen, die Länder können daher nur noch wenige Einschränkungen erlassen. Bayern hat sich auf den „Basisschutz“ beschränkt. Das heißt: Es gibt seit Sonntag, 3. April, zum Beispiel keine Zugangs- oder Kontaktbeschränkungen mehr, die weitreichende Maskenpflicht entfällt. Auch Ungeimpfte dürfen wieder überall hin und treffen, wen sie wollen. 
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